Teilnahmebedingungen Gewinnspiel/Verlosung
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele oder Verlosungen, die über den Newsletter der musica viva durchgeführt werden. Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu besonderen Teilnahmebedingungen, falls und soweit solche mit dem jeweiligen Gewinnspiel bekannt gegeben wurden. Alle Teilnehmenden erkennen mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen an.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz
2. Betreiber
Der Newsletter der musica viva wird betrieben von:
Bayerischer Rundfunk
3. Teilnahme
Teilnehmen darf jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Personen unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Gewinnspiel. Minderjährigen ist außerdem die Annahme des Gewinns nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos. Von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter/-innen des Bayerischen Rundfunks sowie deren Konzernunternehmen und Angehörige dieser.
Erfordert die Teilnahme die Zusendung von Materialien oder Dateien, versichert jeder/jede Teilnehmende alleinige/-r Eigentümer/-in und Inhaber/-in aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem eingesendeten Material zu sein. Mit Zusendung räumt jede/-r Teilnehmer/-in dem Bayerischen Rundfunk das Eigentum sowie umfassende Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem zugesandten Material ein, es sei denn, der/die Teilnehmer/-in erklärt schriftlich seinen/ihren Widerspruch. Der Bayerische Rundfunk übernimmt keine Haftung für jegliches zugesandte Material.
Der Preis des Gewinnspiels besteht aus zwei Karten für das Sonderkonzert zum 100. Geburtstag von Galina Ustwolskaja. Die Anzahl der Preise und der Einsendeschluss für das Gewinnspiel werden jeweils individuell angegeben.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über eine Mail an musicaviva@br.de. Dort müssen alle Teilnehmenden ihre Antwort auf die Gewinnspielfrage bis zum 15. November 2019 18:00 Uhr nennen, um an der Verlosung, in der die Gewinner bestimmt werden, teilnehmen zu können. Mehrere E-Mails werden als eine einzelne Teilnahme gewertet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Besondere Bedingungen zu Durchführung und Gewinn
Nach der Ermittlung der Gewinner/-innen per Losverfahren wird der/die Gewinner/-in per E-Mail benachrichtigt und dazu aufgefordert, sich zwecks Gewinnabwicklung mit dem Büro der musica viva in Verbindung zu setzen.
Der/Die Gewinner/-in hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 20. November 16 Uhr dem Büro der musica viva gegenüber per E-Mail zu bestätigen und ggf. Kontaktdaten für die Zusendung des Gewinns anzugeben. Andernfalls wird ein/-e neue/-r Gewinner/-in unter den verbliebenen Teilnehmenden ausgewählt.
Die Daten des Teilnehmenden werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels erhoben und anschließend gelöscht. Eine darüber hinausgehende Übermittlung persönlicher Daten an Dritte erfolgt nicht.
Der Bayerische Rundfunk behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu beenden oder zeitweise auszusetzen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Weiter behält sich der Bayerische Rundfunk vor, eine/-n Teilnehmende/-n von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen und/oder die Übergabe des Gewinns zu verweigern sowie einen bereits übergebenen Gewinn zurückzuverlangen, wenn der/die Teilnehmende gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
Der Bayerische Rundfunk behält sich vor, einzelne Personen bei Vorliegen berechtigter Gründe – auch nachträglich – von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Berechtigte Gründe liegen etwa vor bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, unrichtigen oder rechtswidrigen Angaben oder jeder Art von Manipulation oder unrechtmäßiger Beeinflussung des Gewinnspiels.
Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen greifen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
6. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
München, 31. Oktober 2019.